1. Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Jeder Teilnehmer muss einen Haftungsverzicht von fast-travel.ch, dem Hauptveranstalter und Rennstreckenbetreiber ausfüllen und unterschreiben.
  3. Dem Teilnehmer oder deren mitgeführten Sachgütern oder durch Dritte zugefügte Schäden haftet fast-travel.ch und der Hauptveranstalter nicht. Durch den Veranstalter dessen eigene Mitarbeiter oder andere Teilnehmer verursachte Schäden ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Für Schäden an mitgeführten Sachgütern (Motorrad, Material etc.) haftet fast-travel.ch nicht.
  5. Die Teilnehmer haften für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- als auch Personenschäden.
  6. fast-travel.ch und der Hauptveranstalter übernehmen keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder der dazugehörigen Einrichtungen.
  7. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt mindestens für diesen Tag Fahrverbot.
  8. Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist immer Folge zu leisten.
  9. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Insbesondere ist drauf zu achten, dass Fahrzeuge verschiedener Klassen gleichzeitig auf der Rennstrecke fahren, wodurch Geschwindigkeitsunterschiede entstehen.
  10. fast-travel.ch übernimmt keinerlei Verantwortung, Haftung und Garantien für die an Kundenmotorräder geleisteten Reparaturen und generellen Arbeiten.
  11. Bei einer mündlichen oder schriftlichen Zusage des Teilnehmers für ein Coaching, müssen sofort 50% des gesamten Betrages bezahlt werden. 
  12. Die restlichen 50% müssen bis spätestens 30 Tage vor dem Event überwiesen werden, auch wenn der Event vom Teilnehmer nicht angetreten wird.
  13. Weder die Anzahlung, noch die Restzahlung wird zurückerstattet.
  14. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
  15. Corona Regeln: Wenn der Veranstalter und fast-travel.ch ein Event durchführen können, kann keine Gutschrift geltend gemacht werden. Dasselbe gilt bei Quarantänepflicht nach der Rückreise.Wenn der Veranstalter ein Event absagt, und demnach fast-travel.ch auch, wird der volle Coaching Betrag für ein nächstes Coaching gutgeschrieben.